Rechtliche Grundlagen bei der Pferdefütterung
Der Schutz der Tiere ist im Tierschutzgesetz geregelt und umfasst folgende grundlegende Anforderungen für denjenigen, der Tiere hält oder betreut:
- Die Verpflichtung zur artgerechten Ernährung, Pflege und Unterbringung
- Die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung darf nicht eingeschränkt werden
- Es sind angemessene Kenntnisse/Fähigkeiten zur Ernährung, Pflege, Unterbringung der Pferde gefordert
1,2 TierSchG
Das Gesetz beinhaltet demnach eine Verpflichtung zur artgemäßen Ernährung, Pflege und Haltung. Dabei müssen entsprechende Kenntnisse nachgewiesen werden!
Doch was bedeutet das konkret für die Haltung von Pferden?
Um dieser Frage nachzugehen, sollten zunächst die entwicklungsgeschichtlichen Bedürfnisse von Pferden betrachtet werden. Das Pferd als ehemaliges Steppentier hat auch heute noch die gleichen Bedürfnisse und Verhaltensmuster, die aus seiner entwicklungsgeschichtlichen Herkunft resultieren:
- Es ist ein Lauf- und Fluchttier im Herdenverband
- Sein Kreislauf und seine Atmungsorgane sind an kurze, schnelle und Ausdauerbewegungen angepasst
- Die Sinnesorgane für Sehen, Hören, Riechen sind hochsensibel
- Es hat ein ausgeprägtes Sozialverhalten als Herdentier
Auch das Ernährungsverhalten der heutigen Pferde spiegelt die Bedürfnisse des ehemaligen Steppentieres:
- Es ist angepasst an die Aufnahme und Verwertung schwerverdaulicher Futterpflanzen, weshalb auch heute noch die adäquate Versorgung der Pferde mit Strukturfuttermitteln ein Garant für deren Gesundheit und Wohlbefinden ist
- Es ist mehr als 15-16 Stunden/Tag mit der Futteraufnahme in kleinen Mengen und in langsamer Fortbewegung beschäftigt
Hiervon lässt sich eine gesunde Pferdefütterung ableiten. Der Lehrgang „Experte für Pferdefütterung (IPM)“ befasst sich mit wichtigen Fragen der sicheren und bedarfsgerechten Fütterung. Lernen Sie beispielsweise in der ersten Lektion, was Strukturmittel sind und welche Haltungsform eine 15-16 stündige Futteraufnahme am Tag am ehesten erlaubt.
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